Im Streit um die Rechtmäßigkeit sogenannter Friedhofsunterhaltungsgebühren lässt die Stadt Arnstein nicht locker. Sie will gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts in Halle, das jüngst Bürgern Recht gegeben hatte, Berufung eingelegen. „Wir wollen Rechtssicherheit haben“, sagt der Bürgermeister von Arnstein, Frank Sehnert (parteilos). Die Stadtverwaltung hat die Änderungswünsche, die der Richter des Verwaltungsgerichts bei der mündlichen Verhandlung gegeben hatte, in die Gebührensatzung eingearbeitet und will eine Neufassung den Mitgliedern des Stadtrates in der nächsten Sitzung zum Beschluss vorlegen.
Bürger klagten erfolgreich gegen Bescheide für Friedhofsunterhaltungsgebühren
Worum geht es genau? 2015 wurde die Arnsteiner Friedhofssatzung vereinheitlicht, dabei wurden die Friedhofsgebühren neu geregelt. Neben Gebühren für die Grabnutzung wurden auch Friedhofsunterhaltungsgebühren erhoben, die per Bescheid von den Bürgern eingefordert wurden - allerdings nicht pro Jahr, sondern auf einen Schlag für die gesamte Dauer des Nutzungsrechts. Dagegen legten etwa 30 Bürger Widerspruch ein, drei beschritten den Klageweg - mit...Lesen Sie den ganzen Artikel bei mz-web
↧