Die Wahl um das Amt des Bürgermeisters in der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt könnte ein juristisches Nachspiel haben. Bernd Hartwig, der am 11. September als Einzelbewerber ins Rennen ging und mit 33 zu 60 Prozent der Stimmen gegen Amtsinhaber Siegfried Schwarz (CDU) verlor, schließt nicht aus, die Gültigkeit der Wahl rechtlich prüfen zu lassen.
Wahl hätte nicht den Vorschriften entsprochen
Hartwig hatte Einspruch gegen die Wahl bei Gerbstedts Gemeindewahlleiterin Alexandra Wanitschek eingelegt. Seiner Meinung nach ist eine Vielzahl von Wahlbenachrichtigungskarten nicht zugestellt worden, wodurch das Wahlergebnis beeinflusst worden sei. Der Bürgermeisterkandidat aus dem Gerbstedter Ortsteil Pfeiffhausen informierte auch die Kommunalaufsicht des Landkreises, dass seiner Meinung nach „die Wahl nicht den Wahlrechtsvorschriften entsprechend vorbereitet bzw. durchgeführt wurde“. So heißt es in seinem Schreiben an die Behörde, das der MZ vorliegt. Darin wird auch eine Wiederholung der Wahl von ihm gefordert.
Gemeindewahlleiterin Wanitschek nahm jetzt Stellung zu den Vorwürfen....Lesen Sie den ganzen Artikel bei mz-web
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