Bewaffneter Drogenhandel wird einem Paar aus einem Ortsteil der Stadt Arnstein vorgeworfen, das seit Montag vor dem Landgericht Halle steht. Der Mann (27) und seine Partnerin (28) sollen mit Drogen gehandelt haben. Dabei habe eine Schreckschusswaffe griffbereit gelegen, so die Anklage der Staatsanwaltschaft Halle.
Mindestens fünf Jahre Haft
Während für den „normalen“ Drogenhandel eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren gilt, sind es für den bewaffneten Drogenhandel mindestens fünf Jahre.
Denn wenn Drogen und Waffen zusammen im Spiel sind, ist die Gefahr für Leib und Leben deutlich höher. Konkret ist der Tatbestand laut Gesetz erfüllt, wenn der Täter beim Handel mit Betäubungsmitteln eine Schusswaffe oder andere gefährliche Gegenstände „mit sich führt“.
Drogen in Reisetasche
Ob dies für den hiesigen Fall zutrifft, ist allerdings fraglich. Wie der...Lesen Sie den ganzen Artikel bei mz-web
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