Abwasserbeiträge - und kein Ende. Nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts werden die Abwasserzweckverbände (AZV) „Eisleben-Süßer See“ und „Wipper-Schlenze“ die Bearbeitung der noch offenen Widersprüche fortsetzen. Wie Eislebens AZV-Geschäftsführer Andreas Gimpel im Gespräch mit der MZ sagte, werde man damit voraussichtlich ab dem 20. Februar beginnen. In Hettstedt soll wahrscheinlich ab dem 1. März mit der Bearbeitung der Widersprüche begonnen werden, so Steffen Zwanzig, Geschäftsführer des AZV „Wipper-Schlenze“.
Fünf von sechs Millionen Euro sind bislang bezahlt
Das Landesverfassungsgericht hatte Ende Januar unter anderem entschieden, dass die Erhebung des Herstellungsbeitrags II rechtmäßig sei. Betroffen sind „Altanschließer“, das heißt, Grundstückseigentümer, die vor 1991 an eine zentrale Kläranlage angeschlossen worden sind. Beim Herstellungsbeitrag II geht es aber nicht um die alten Anlagen, sondern um Investitionen nach 1991, zum Beispiel in neue Überleitungen oder Klärwerke.
Der Eisleber AZV hatte im Juni 2015 die Satzung zur Erhebung des Herstellungsbeitrags II beschlossen. Dieser liegt bei 1,31 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche. Laut Geschäftsführer Gimpel seien rund...Lesen Sie den ganzen Artikel bei mz-web
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