Es gibt den Ärger darüber schon lange. Ziemlich lange. Und dennoch kommt es immer wieder vor: Motorrad- und Quadfahrer schmeißen ihre Maschinen an und brettern damit über Halden. Verbotenerweise. In Hettstedt kennen sie das, wo vor einigen Jahren sogar ein Motorradfahrer bei einer Fahrt auf die Haldenspitze des Eduard-Schachtes stürzte und sich schwer verletzte. Und auch in Eisleben sorgen Crossfahrer auf den Halden für Aufsehen - und Unmut.
Die Diskussion um die verbotenen Fahrten ist jetzt um ein Kapitel reicher. Um ein juristisches: Das Amtsgericht in Eisleben hat sich nun mit dem Thema befasst. Allerdings zunächst etwas anders, als man vielleicht vermuten würde. So saß auf der Anklagebank kein Quad- oder Motorradfahrer, nein, verantworten musste sich dort ein Mann, der sich im Dezember 2016 mehreren Haldenfahrern entgegenstellte. Der Vorwurf:...Lesen Sie den ganzen Artikel bei mz-web
↧